ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BDX MEDIA GMBH

Stand: 01.01.2022


  • 1 Allgemeines



  1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Aufträge, die der Firma BDX MEDIA erteilt werden. „BDX MEDIA“ umfasst alle Mitarbeiter von BDX MEDIA, Freelancer und sonstigen, im Namen von BDX MEDIA handelnden und arbeitenden Personen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom BDX MEDIA hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, GIF-Animationen usw.).
  3. Alle in Präsentationen, Konzepten, E-Mails oder Telefonaten dokumentierten und gezeigten Gedanken sowie Vorschläge sind geistiges Eigentum von BDX MEDIA und unterliegen den geltenden Urheberrechtgesetzen. Die unautorisierte Nutzung, die ganze oder teilweise Vervielfältigung, sowie jede Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.
  4. Der Auftrag wird in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher, oder elektronischer Form durch die Annahme des Angebots erteilt. BDX MEDIA wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. BDX MEDIA ist befugt, den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, Produktionspartner) ausführen zu lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist BDX MEDIA hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.

 

    • 2 Urheberrecht

 

    1. BDX MEDIA steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und kreierten Konzepten, nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
    2. Die von BDX MEDIA hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
    3. Überträgt der BDX MEDIA Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
    4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den BDX MEDIA.
    5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
    6. BDX MEDIA ist  – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, die im Rahmen des Auftrages hergestellten Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit im Sinne von § 31 Abs. 3 S. 2 UrhG zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt BDX MEDIA seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Lichtbilder zu Werbezwecken auf Websites und Social Media Profilen (Linkedin, Facebook, Instagram, TikTok,Youtube usw.) von BDX MEDIA und den dazugehörigen Creator Profilen. Der Auftraggeber versichert, dass die auf den Lichtbildern abgebildeten Personen in die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Lichtbilder durch BDX MEDIA zu den vorgenannten Zwecken und Medien eingewilligt haben. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf einem Fehlen dieser Einwilligung beruhen, wird BDX MEDIA durch den Auftraggeber von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
    7. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist BDX MEDIA – sofern nichts Anderes vereinbart wurde – als Urheber jedes Lichtbildes zu nennen. Dies gilt insbesondere für Lichtbilderzeugnisse im Online-, Print- und Social Media Bereich. BDX MEDIA ist in der Bildbeschreibung des jeweiligen Postings wie folgt zu nennen und zu verlinken: Foto: Name des Fotografen | BDXMEDIA.DE. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den BDX MEDIA zum Schadensersatz.
    8. Die Negative und Rohdaten verbleiben bei BDX MEDIA. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

    • 3 Vergütung/Eigentumsvorbehalt

 

    1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
    2. Von BDX MEDIA beauftragte Freelancer, Models, Bildbearbeiter etc. fallen unter Umständen der der gesetzlichen Künstlersozialversicherung (KSV) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG §§24/25. Die Künstlersozialabgabe (KSA) richtet sich nach dem Netto-Honorar und wird von der KSV jährlich festgesetzt. Der Auftraggeber trägt diese Abgabe, die durch BDX MEDIA abgeführt werden muss.
    3. BDX MEDIA behält sich vor, eine Vorkasse von 100% der im Angebot bestätigten Summe vor 7 (in Worten: sieben) Tage vor Auftragsbeginn einzufordern, wenn dies produktionstechnische Gründe (Kosten für Kreation, Vorkasse für Produktionspartner, Reisekosten, Location-Miete etc.) erfordern.
    4. Das auf der Rechnung ausgewiesene Honorar ist sofort ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, sobald er das fällige Honorar nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. BDX MEDIA behält sich vor, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
    5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder und kreativen Erzeugnisse Eigentum von BDX MEDIA.
    6. Hat der Auftraggeber dem BDX MEDIA keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. BDX MEDIA behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
    7. Alle im Angebot aufgeführten Tagessätze für Mitarbeiter beziehen sich auf eine Arbeitszeit von maximal 10 Arbeitsstunden. Darüber hinaus geleistete Stunden werden mit einem Stundensatz von 150 Euro pro Stunde pro Person verrechnet.

 

  • 4 Haftung

 

    1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet BDX MEDIA für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. BDX MEDIA haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet BDX MEDIA – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Aufbewahrung digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. BDX MEDIA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dennoch aufbewahrte Negative/Rohdaten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
    3. BDX MEDIA haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto- oder Speichermaterials.
    4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
    5. Der Auftraggeber stellt BDX MEDIA gegenüber allen Ansprüchen Dritter frei, die sich durch eine Verletzung der Informationspflichten nach Art. 13-15 DSGVO im Rahmen der Veranstaltung oder des Auftrags durch den Veranstalter ergeben.
    6. Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgt mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, BDX MEDIA zum vereinbarten Termin der Produktion nicht oder verspätet erscheinen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall kommen, bemüht sich BDX MEDIA (soweit vom Kunden erwünscht) jedoch bestmöglich um Ersatz. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatz gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin geleisteten (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Kameraleute etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

 

    • 5 Nebenpflichten

 

    1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen BDX MEDIA übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist BDX MEDIA berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

    • 6 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

    1. Überlässt BDX MEDIA dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann BDX MEDIA, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Dasselbe gilt, wenn BDX Media dem Auftraggeber die Lichtbilder auf einem Speichermedium überlässt.
    2. Überlässt BDX MEDIA dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann BDX MEDIA eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann BDX MEDIA Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
    3. Werden die für die Durchführung des Auftrages schriftlich oder mündlich vereinbarten Anforderungen/Rahmenbedingungen wie z.B. Produktionscontainer, Highspeed WIFI-Verbindung, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Assistenten/Schauspieler/Models/Freelancer, Akkreditierungsanforderungen (Access All Areas), Durchfahrtsgenehmigungen nicht eingehalten bzw. zur Verfügung gestellt, behält sich BDX MEDIA vor, den Auftrag nicht durchzuführen. Der im Angebot bestätigte Leistungsumfang wird in jedem Fall von BDX MEDIA berechnet.
    4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die BDX MEDIA nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von BDX MEDIA und den von BDX MEDIA beauftragten Erfüllungsgehilfen entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält BDX MEDIA auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass BDX MEDIA kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann BDX MEDIA auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
    5. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von BDX MEDIA bestätigt worden sind. BDX MEDIA haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    6. Falls der Auftraggeber die Produktion bis 14 Tage vor Auftragsbeginn widerruft, kann BDX MEDIA einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% der Leistung geltend machen. Erfolgt ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen vor Auftragsbeginn, behält sich BDX MEDIA vor, den vollen Umfang der Leistung in Rechnung zu stellen.

 

    • 7 Datenschutz

 

    1. Der Auftraggeber und BDX MEDIA verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrages.
    2. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. BDX MEDIA verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
    3. Löschung bzw. Sperrung der Daten: BDX MEDIA hält sich an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Es werden personenbezogenen Daten daher nur so lange wie nötig oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
    4. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch: Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso der Auftraggeber das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Der Auftraggeber kann sich diesbezüglich an den Datenschutzbeauftragten (datenschutz@bdxmedia.de) von BDX MEDIA wenden.
    5. Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Der Auftraggeber kann auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.
    6. Der Auftraggeber kann Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch eine entsprechende Mitteilung an BDX MEDIA mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.
    7. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen: BDX MEDIA behält sich vor, die Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Bei erneuter Kommunikation, erneuten Angeboten, Verhandlungen und Aufträgen gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

 

    • 8 Digitale Fotografie

 

    1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von BDX MEDIA auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BDX MEDIA.
    2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

    • 9 Bildbearbeitung/POST PRODUCTION

 

    1. Die Bearbeitung von Lichtbildern, Videoerzeugnissen oder Kreativkonzepten von BDX MEDIA und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von BDX MEDIA. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Urhebers (BDX MEDIA) mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und BDX MEDIA als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
    4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, BDX MEDIA mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt BDX MEDIA von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
    5. Nach Ablieferung hat der Auftraggeber die der erbrachten Leistungen unverzüglich auf Mängel zu prüfen und schriftlich mitzuteilen (z.B. per E-Mail), welche konkreten Gründe ggf. einer Abnahme entgegenstehen. Die Änderungswüsche müssen konkret, bei Bewegtbild mit Timecode angezeigt werden. Sofern nichts anders schriftlich festgehalten wurde, wird dem Auftraggeber pro Content Piece je eine Änderungsschleife eingeräumt. In der in der kostenfeien Änderungsschleife sind die Änderung von einzelnen (maximal 10) Schnittbildern enthalten. Soll eine Änderung des Musiktitels, der Grundidee/Storyline oder Intention des Content Pieces erfolgen, wird diese nach angefangenen Stunden zum aktuellen Tagessatz des Projekts durchgeführt. Erfolgt unverzüglich keine Erklärung gegenüber dem im Angebot benannten Ansprechpartner von BDX MEDIA, gilt die Leistung als abgenommen.

 

    • 10 Nutzung und Verbreitung

 

    1. Die Verbreitung von Lichtbildern von BDX MEDIA im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen BDX MEDIA und dem Auftraggeber gestattet.
    2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BDX MEDIA.
    3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die BDX MEDIA auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BDX MEDIA.
    4. BDX MEDIA ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    5. Wünscht der Auftraggeber, dass BDX MEDIA ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
    6. Hat BDX MEDIA dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von BDX MEDIA verändert werden.
    7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

    • 11 Schlussbestimmungen

 

    1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von BDX MEDIA (Leipzig), wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von BDX MEDIA (Leipzig) als Gerichtsstand vereinbart.